AKTUELL
EU-Arbeitszeitrichtlinie: Einigung erneut gescheitert


Gefahr gebannt:
Vorerst gibt es keine
Unterteilung des
Bereitschaftsdienstes
in aktive und
inaktive Phasen.
Foto: Caro
Vor allem die Positionen zum sogenannten opt-out erwiesen sich als unvereinbar. So halten Frankreich, Spanien, Italien, Griechenland und Zypern weiterhin daran fest, dass in der EU spätestens in zehn Jahren kein Abweichen von der durchschnittlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden mehr möglich sein soll. Andere Länder, darunter Großbritannien und Deutschland, beharren auf einer unbefristeten Fortsetzung der Ausnahmeregelung.
Nun droht Deutschland und 22 weiteren EU-Ländern ein Vertragsverletzungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das geltende europäische Arbeitszeitrecht. Der Staatssekretär des Bundesarbeitministeriums, Gerd Andres, sieht einer Klage gegen Deutschland jedoch gelassen entgegen. Die Rechtsprechung des EuGH sei mit der Änderung des deutschen Arbeitszeitgesetzes bereits umgesetzt worden. Eine entsprechende Übergangsfrist läuft zudem Ende dieses Jahres aus. Ab 1. Januar 2007 müssen ärztliche Bereitschaftsdienste somit voll auf die Arbeitszeit angerechnet werden. ps
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