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Insulinanaloga: Barmer verteidigt Rabattverträge


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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) und Vertreter von KVen fordern dagegen, dass Hersteller und Kassen, die entsprechende Vereinbarungen geschlossen haben, diese veröffentlichen. Solange den KVen die Verträge nicht vorlägen, bestehe keine Preissicherheit.
Vorausgegangen ist dem Streit ein Beschluss des G-BA, wonach kurzwirksame Insulinanaloga zur Behandlung von Typ-2-Diabetikern zulasten der Krankenkassen nur dann verordnungsfähig bleiben, wenn sie nicht teurer als Humaninsulin sind. Genau dies stellten die Rabattverträge zwischen der Barmer und den Pharmaherstellern Lilly, Novo Nordisk, Sanofi-Aventis und Berlin-Chemie sicher, sagte Richter. SR
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