AKTUELL
Arzneimittelurteil: Bestellservice im Drogeriemarkt zulässig


Rezeptsammelstelle:
dm-Kunden
füllen einen Bestellschein
aus und
werfen ihn samt
Rezept in eine Bestellbox.
Spätestens
nach 72 Stunden
können sie ihre
Medikamente in der
Filiale abholen.
Foto: dm Drogeriemarkt
Das Vertriebskonzept verstoße weder gegen das Arzneimittel- noch gegen das Apothekenrecht, urteilten die Richter. Dieses lasse den Versandhandel mit Arzneimitteln durch Apotheken seit 2004 zu. Das Vertriebskonzept entspreche zwar nicht dem herkömmlichen Bild des Versandhandels, doch sei der gesetzlich verwendete Begriff für neue Formen des Versandhandels offen. Auch den Vorwurf, dm habe mit seinem Medikamentenservice unzulässige Rezeptsammelstellen betrieben, wies das Gericht zurück.
Heftige Kritik an dem Urteil übte die Apothekerkammer Nordrhein. Das Urteil zeige, dass Arzneimittel nicht mehr als Ware mit besonderem Risikopotenzial und Beratungsbedarf, sondern als normales Konsumgut angesehen würden. HK
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