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Weiterbildung: Ausnahme wegen Kindererziehung


Foto: BilderBox
Mit dem VÄndG räumt der Gesetzgeber nun eine dreijährige Übergangsfrist ein. Hintergrund ist, dass es Ärztinnen und Ärzten aufgrund von Kindererziehungszeiten teilweise nicht möglich war, ihre dreijährige Weiterbildung bis zum Stichtag Anfang 2006 zu beenden. Die betroffenen Ärzte sollen nun nach dem VÄndG bis Ende 2008 ihre dreijährige Weiterbildung abschließen und sich dann als Facharzt ins Arztregister eintragen lassen können. Zip
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