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LNSLNS In Heft 45 wurde in den „3 Fragen an“ Ulrich Smentkowski auf Seite A 2294 das Wort berechtigt ausgelassen. Richtig lautet die Aussage: „Da über den Zeitraum von mehr als 30 Jahren fast alle mit der Prüfung von Behandlungsvorwürfen befassten Institutionen ziemlich gleichmäßig zu dieser Quote gelangen, gehe ich davon aus, dass diese Größenordnung den tatsächlichen Anteil der berechtigten Patientenbeschwerden widerspiegelt.“ DÄ

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