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Dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zufolge sind Wirksamkeit und Nutzen der Gesprächspsychotherapie (GT) für die Behandlung der wichtigsten psychischen Erkrankungen nicht wissenschaftlich belegt. Ausnahme ist die Depression. Der G-BA hat deshalb beschlossen, das Verfahren nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufzunehmen. 2002 hatte der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie die GT zur vertieften Ausbildung anerkannt, die Prüfung zur sozialrechtlichen Zulassung dauerte dagegen rund vier Jahre. Dr. jur. Rainer Hess, Vorsitzender des G-BA, räumte ein, dass dieser Zeitraum „sehr lang“ gewesen sei. Doch die Begutachtung von mehr als 100 Studien nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin habe sehr viel Zeit gekostet. Nur eine Studie habe eindeutig belegt, dass die GT zur Behandlung von Depressionen ebenso hilfreich sei wie bereits etablierte Verfahren. „Die Wirksamkeit bei nur einer Indikation reicht aber nicht aus“, sagte Hess. Eine breite Versorgungsrelevanz sei ein wesentliches Kriterium für die Aufnahme in den GKV-Leistungskatalog.
Die in der GKV etablierten Verfahren – Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie – wurden nicht nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin geprüft. Um dem Einwand der Ungleichbehandlung zu begegnen, bekräftigte Hess die Absicht, auch diese Verfahren erneut entsprechend zu prüfen.
Die Bundespsychotherapeutenkammer kritisiert die Entscheidung zur GT. Sie wirft dem G-BA den Ausschluss geeigneter Studien und mangelnde Transparenz vor. PB