

Im Baustein Haftpflicht kann der Arzt eine Deckungssumme zwischen drei und fünf Millionen Euro für Personen- und Sachschäden wählen. Für Vermögensschäden gilt zusätzlich eine Deckung von 500 000 Euro, etwa für gutachterliche und beratende Tätigkeiten. Ein weiterer Baustein ist die Absicherung der Sachwerte und Erträge. Hier sind die Praxiseinrichtung oder Elektromedizintechnik versichert. Muss die Praxis geschlossen bleiben, etwa infolge eines Brands, ersetzt die Versicherung die laufenden Kosten wie Darlehen, Miete, Gehälter der Mitarbeiter und das Arzteinkommen. Als Besonderheit beinhaltet „Compact Heilwesen“ einen „All-Risk-Rechtsschutz“, der Schutz bei rechtlichen Auseinandersetzungen rund um die Praxis bietet, auch bei vertraglichen Streitigkeiten. Abgerundet wird das Versicherungspaket mit einer Unfallversicherung.
Der Arzt kann das Versicherungspaket sofort abschließen, auch wenn bereits andere Policen bestehen. Dank der „Umbrella-Deckung“ werden Deckungslücken oder fehlender Versicherungsschutz mit Vertragsabschluss aufgefüllt und bestehende Versicherungen in Zahlung genommen. rco