AKTUELL
Nichtraucherschutz: Kompromiss voller Widersprüche


Ungleichbehandlung:
Im Gegensatz
zu Kneipen und
Bars darf in Diskotheken
künftig nicht
mehr geraucht werden.
Foto: Caro
Die Unterscheidung zwischen Restaurants und Schankgaststätten hält der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe, für „widersinnig und gerade im Hinblick auf den Schutz des Personals vor krebserregendem Passivrauch für absolut kontraproduktiv“. Man dürfe jetzt nicht auf halbem Weg stehen bleiben. „Die Koalition sollte nicht aus falscher Rücksichtnahme auf die Interessen der Tabakindustrie die Einsicht in die Notwendigkeit eines konsequenten Rauchverbots verweigern“, forderte Hoppe.
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing (SPD), hätte sich eine „klarere, deutlichere Regelung“ gewünscht; es werde aber „ein mehrheitsfähiger Gesetzentwurf gebraucht“. Die Geschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes, Ingrid Hartgies, zeigte sich dagegen erfreut, dass ein Radikalverbot vom Tisch sei. PB
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