ArchivDeutsches Ärzteblatt49/2006Kinderbetreuung: Aufgabe auch für Selbstverwaltung
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LNSLNS Im Haus der Ärzteschaft, das im Jahr 2003 in Düsseldorf gemeinsam von Ärztekammer Nordrhein, Kassenärztlicher Vereinigung Nordrhein und Nordrheinischer Ärzteversorgung als Verwaltungsgebäude errichtet wurde, sind 70 Quadratmeter des Gebäudes für die Betreuung von Kindern reserviert.
Fachmännisch konzipiert und eingerichtet, bieten die Ärztekammer Nordrhein und die Nordrheinische Ärzteversorgung ein Betreuungsangebot für diejenigen Kinder, deren Eltern sich in der Ärztekammer Nordrhein fort- und weiterbilden, Prüfungen ablegen, Kongresse besuchen oder ein berufspolitisches Ehrenamt ausüben. Zusätzlich steht die Kinderbetreuung den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der beteiligten Körperschaften in den Kindergarten- und Schulferien, an Brückentagen sowie regelmäßig an zwei Nachmittagen in der Woche offen. Dies erlaubt auch eine größere Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung.
Anliegen und Idee, im Gebäude der Ärztekammer Nordrhein eine Kinderbetreuungsmöglichkeit zu schaffen, wurde insbesondere von den ehrenamtlich tätigen Ärztinnen eingebracht und mit Unterstützung des Präsidenten der Ärztekammer Nordrhein, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, umgesetzt. Die Geschäftsführung der Ärztekammer Nordrhein stand in der Planungs- und Bauphase unterstützend zur Seite.
Betreut werden die Kinder von einer ausgebildeten Erzieherin mit mehrjähriger Berufserfahrung in einem Kindergarten. Durch eine flexible Vertragsgestaltung kann die Mitarbeiterin, sollte einmal kein Betreuungsbedarf vorhanden sein, auch mit anderen Arbeiten in der Ärztekammer Nordrhein beschäftigt werden. Mittlerweile ist die Einrichtung aber so gut angenommen und stark frequentiert, dass andere Tätigkeiten nur noch selten in Betracht kommen.
Das sicher nicht ganz übliche Konzept, Kinder im Alter zwischen 3 und 13 Jahren in einer gemeinsamen Gruppe zu betreuen, hat sich bewährt und wird durch die regelmäßige Teilnahme bestätigt. Gezielte Angebote lassen die Gruppe schnell zusammenwachsen. Das Angebot reicht von Mal- und Bastelaktionen über Umweltprojekte und Exkursionen bis zu Sport- und Bewegungsaktivitäten. Die Kinder werden zu den Mahlzeiten von der hauseigenen Kantine versorgt.
Die Kosten der Einrichtung trägt grundsätzlich die Ärztekammer Nordrhein. Ärztinnen und Ärzte, die ihre Kinder zu einer Veranstaltung im Haus mitbringen, entrichten einen geringfügigen Unkostenbeitrag. Gleiches gilt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Körperschaften. Andere Organisationen beteiligen sich entsprechend der Teilnahme ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Grundkosten.
Mit diesem Konzept im „Haus der Ärzteschaft“ in Düsseldorf hat die Ärztekammer Nordrhein einen Weg gefunden, sowohl ärztliche als auch in den Institutionen angestellte Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder zu unterstützen. Für Ärzte mit kleineren Kindern werden so Beratungs- und Informationstermine und auch die Weiter- und Fortbildung erleichtert. Besonders aber ist darauf hinzuweisen, dass durch diese Einrichtung ehrenamtliche berufspolitische Gremienarbeit für Eltern zum Teil überhaupt erst möglich gemacht wird. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Institutionen bietet die Betreuung eine unkonventionelle Überbrückungszeit in kindergarten- und schulfreien Zeiten. Das gesamte Kinderbetreuungskonzept ist einfach zu installieren, bietet große Flexibilität und könnte für andere Institutionen, für große Gemeinschaftspraxen oder Medizinische Versorgungszentren durchaus als Vorbild dienen.

Christina Hirthammer-Schmidt-Bleibtreu
Justiziarin der Ärztekammer Nordrhein

Dr. med. Christiane Groß
Mitglied im Vorstand der Ärztekammer Nordrhein und Vorsitzende des Ausschusses „berufliche Angelegenheiten für Ärztinnen“ der Ärztekammer Nordrhein

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