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Volker Beck:
„Genetische
Daten sind
hochsensibel.“
Foto: dpa
Die Grünen sehen deshalb in dem Entwurf umfangreiche Regelungen für den Einsatz der Gendiagnostik vor. So darf kein Test ohne Aufklärung durch den Arzt und ohne Einwilligung des Patienten vorgenommen werden. Arbeitgeber dürfen keine Gentests verlangen oder nach Ergebnissen fragen. Versicherungsunternehmen wird untersagt, Kunden wegen ihrer genetischen Disposition zu benachteiligen. Zudem dürfen genetische Proben nicht an Versicherungen, Arbeitgeber und die Polizei weitergegeben werden. SR
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