AKTUELL
Stalking: Nachstellung als neuer Straftatbestand


Besserer Schutz
für die Opfer:
Gefährliche Stalker
müssen künftig mit
Haftstrafen rechnen.
Foto: dpa
Prof. Dr. Hans-Georg Voß, Institut für Psychologie der Technischen Universität Darmstadt, begrüßt den neuen § 238: „Es erleichtert die Verfolgung der Täter, weil die Beweislast nicht mehr beim Opfer liegt.“ Auch die Möglichkeit, besonders hartnäckige Täter vorübergehend in „Eskalationshaft“ zu nehmen, helfe den Opfern. Kritisch beurteilt er den Umstand, dass die Anzeige gegen den Verfolger nach wie vor vom Opfer ausgehen muss. Besonders bei eingeschüchterten Frauen müsse die Anzeige auch von einer anderen Person, dem Frauenhaus oder einer Beratungsstelle gemacht werden können. Den Vorbehalten von Journalistenverbänden setzt Zypries entgegen: „Wer sich presserechtlich korrekt verhält, läuft nicht Gefahr, als Stalker verurteilt zu werden.“ Der grundrechtlich geschützte Bereich der Pressefreiheit werde nicht kriminalisiert. PB
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