

Foto: Axel Kirchhof
Das Bundespatentgericht erklärte ein Stammzellpatent des Bonner Wissenschaftlers Prof. Dr. med. Oliver Brüstle für nichtig, „soweit dieses Zellen und die Herstellung von Zellen umfasst, die aus embryonalen Stammzellen von menschlichen Embryonen gewonnen werden“. Damit folgte das Gericht zum Teil einer Klage der Umweltschutzorganisation Greenpeace gegen ein im Jahr 1999 erteiltes Patent. Brüstle kündigte Berufung beim Bundesgerichtshof an. „Für mich ist die Haltung des Bundespatentgerichts enttäuschend und nicht nachvollziehbar“, sagte er. Die Entscheidung ignoriere das Stammzellgesetz, wonach die Entwicklung von Therapieverfahren auf Grundlage humaner embryonaler Stammzellen explizit möglich würde. Das Patentgericht habe verdeutlicht, dass menschliches Leben nicht kommerziell verwertet werden dürfe, betonte dagegen Dr. Christoph Then von Greenpeace. Kli
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