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Krankenhausfinanzierung: Monistik ja, aber . . .


Immer weniger
investiert der Staat
in die stationäre
Krankenversorgung.
Foto: dpa
- Der jahrelange Investitionsstau in Höhe von rund 50 Milliarden Euro muss abgebaut werden.
- Die derzeitigen Fördermittel der Bundesländer für die Krankenhäuser werden vollständig zu den Krankenkassen übergeleitet.
- Die Investitionskosten werden in die Finanzierung der Fallgruppenpauschalen einkalkuliert.
- Die Krankenhäuser können frei entscheiden, wofür und wann sie Investitionsmittel einsetzen.
Zuvor hatte Holger Strehlau-Schwoll darauf hingewiesen, dass es im Klinikbereich derzeit eine „triale“ Finanzierung gebe: Neben den Kassen übernähmen längst Krankenhausträger und Banken die Rolle des Staates, der immer weniger investiere. Im Fall einer monistischen Finanzierung läge die Sicherstellung der stationären Versorgung dann bei den Krankenkassen, stellte der Vorsitzende der Geschäftsführung des Berliner Klinikkonzerns Vivantes klar. Sie werden sich seiner Meinung nach aber schwer damit tun, eine flächendeckende Versorgung zu organisieren. Mehr Geld hätten die Kliniken dann nicht zu erwarten, prognostizierte Strehlau-Schwoll: Angesichts der Absicht der Bundesregierung, einen bundesweiten Beitragssatz festzuschreiben, werde es „maximal zur Umwidmung der Beiträge von Kassen kommen, die wir heute schon erhalten“. Rie
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