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Der Bundesrat fordert die Bundesregierung in zwei Entschließungen auf, einen Gesetzentwurf einzubringen, mit dem die Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen (U) beim Kinderarzt für alle Kinder im Alter von einem halben bis zu fünfeinhalb Jahren unabhängig von ihrem Versicherungsstatus zur Rechtspflicht erhoben wird. Nach Vorstellungen des Bundesrates sollen die Früherkennungsuntersuchungen genutzt werden, um gesundheitliche Gefährdungen des Kindeswohls früher zu erkennen; das Untersuchungsspektrum soll um Merkmale von Vernachlässigung und Gewalt erweitert werden. Ein Datenaustausch sollte es den Gesundheits- und Jugendbehörden ermöglichen, bei Eltern, die ihre Kinder nicht bei Früherkennungsuntersuchungen vorgestellt haben, nachzufassen. Besonders dringend ist nach Auffassung des Bundesrates ein verbindliches Einladungswesen für die U5 bis U9 durch die gesetzlichen Krankenkassen und den Sozialhilfeträger. Ebenso wichtig sei die Schaffung von Rechtsgrundlagen, um die Zusammenarbeit der gesetzlichen Krankenversicherung mit den zuständigen Stellen der Länder für die Durchführung der Einladungen zu ermöglichen. PB