ArchivDeutsches Ärzteblatt1-2/2007Bildschirmarbeitsplätze – eine arbeitsmedizinische Bewertung: Schlusswort

MEDIZIN: Diskussion

Bildschirmarbeitsplätze – eine arbeitsmedizinische Bewertung: Schlusswort

Petersen, Jens

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LNSLNS Dem Hinweis von Herrn Kollege Nocke, dass Bildschirmarbeit keine Anforderungen an das räumliche Sehvermögen von Beschäftigten stellt, ist uneingeschränkt zu folgen. Daraus ist nach Ansicht des Verfassers allerdings nicht abzuleiten, dass geringe Anforderungen an das beidäugige Sehen bestehen. Die Fusion im beidäugigen Sehen ist abhängig von einer präzisen physiologischen Beziehung beider Netzhäute. Dabei sichert die fusionale Konvergenz als optomotorischer Reflex die Projektion gleicher Netzhautbilder auf korrespondierenden Netzhauthälften. Störungen der Fusion beeinflussen das beidäugige Sehvermögen entscheidend und sind häufige Ursache asthenopischer Beschwerden bei Beschäftigten an Bildschirmarbeitsplätzen (1). Latente Schielfehler in der Bevölkerung sind weit verbreitet, sie dekompensieren häufig während des Arbeitstags. Die Untersuchung der Stereopsis bei der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung „Bildschirmarbeitsplätze“ (G 37) dient daher als sensitiver Parameter für Störungen des beidäugigen Sehvermögens.
Die Herren Kollegen Kamp und Sturm haben Recht, wenn sie eine „bewegungsarme Sitzhaltung“ ungünstig einschätzen. Entsprechend häufig wurden alternative Sitzkonzepte als Ergänzung zu den gängigen Synchronmechaniken konventioneller Bürostühle vorgestellt. Trotz einzelner positiver Erfahrungsberichte – wie den von den Kollegen Kamp und Sturm – konnte bisher allerdings kein wissenschaftlicher Nachweis eines positiven Trainingseffektes auf die betroffenen Muskelgruppen erbracht werden (2). Auch wenn angeführt wird, dass solche Bürostühle „Bewegungen während der Tätigkeit ... bewusst induzieren“ können, ist ein objektivierbarer Effekt auf rückengesunde Personen im primärpräventiven Sinn bisher nicht belegt. Ein Einsatz bei Personen mit Erkrankungen am Bewegungsapparat erscheint auch aus einem sekundärpräventiven Ansatz heraus bisher wissenschaftlich nicht gerechtfertigt. Eine auf Evidenz basierende Maßnahme stellen sie somit nicht dar. Allerdings können solche speziellen Bürostühle dazu geeignet sein, das Thema „Sitzen und Bewegung“ in die Betriebe zu transportieren und zu begleiten.

Dr. med. Jens Petersen
Bereich Prävention
Referat Gesundheitsschutz
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Hauptverwaltung Hamburg
Deelbögenkamp 4
22297 Hamburg

Interessenkonflikt
Der Autor erklärt, dass kein Interessenkonflikt im Sinne der Richtlinien des International Committe of Medical Journal Editors besteht.
1.
Carta A, Pasquini L, Lucchini R et al.: Relation of athenopia and some ophtalmological, neuropsyhological and muskuloskeletal Parameters in workers assigned to video display terminals. Med Lav 2003; 94: 466–9. MEDLINE
2.
Wittig T: Ergonomische Untersuchung alternativer Büro- und Bildschirmbeitsplatzkonzepte. Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2000; 3.5.1.1: 61–5.
1. Carta A, Pasquini L, Lucchini R et al.: Relation of athenopia and some ophtalmological, neuropsyhological and muskuloskeletal Parameters in workers assigned to video display terminals. Med Lav 2003; 94: 466–9. MEDLINE
2. Wittig T: Ergonomische Untersuchung alternativer Büro- und Bildschirmbeitsplatzkonzepte. Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2000; 3.5.1.1: 61–5.

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