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Mit der Aufhebung der entsprechenden Verordnung widersetzt sich der Bundestag Wünschen des Bundesrates. Dieser hatte vorgeschlagen, aus Kostengründen die vollständige Aufhebung des Ostabschlags erst für 2010 vorzusehen. Bund, Ländern und Gemeinden entstehen nun voraussichtlich zusätzliche Kosten in Höhe von rund 6,5 Millionen Euro jährlich, der privaten Krankenversicherung etwa 15 Millionen Euro Mehrausgaben. Die Krankenversicherungen werden für freiberuflich tätige Hebammen schätzungsweise 3,8 Millionen Euro mehr ausgeben müssen.
Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Freien Berufe, Arno Metzler, lobte den Entschluss, verwies jedoch darauf, dass nach wie vor nicht alle Freiberufler in Ost und West gleiche Honoare erhalten: „Wir dürfen nicht vergessen, dass Tierärzte und Physiotherapeuten im Osten immer noch von einem Gebührenabschlag betroffen sind.“ Rie