ArchivDeutsches Ärzteblatt3/2007Protonentherapie: Keine Nutzenbelege beim Rektumkarzinom

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Protonentherapie: Keine Nutzenbelege beim Rektumkarzinom

Merten, Martina

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LNSLNS Die Protonentherapie beim Rektumkarzinom kann künftig nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführt werden, weil dafür keine Nutzenbelege vorliegen. Zu diesem Ergebnis kam der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nach der Auswertung der wissenschaftlichen Literatur.
Als Niederlage für die Patienten bezeichneten Dr. med. Nicole Schlottmann, Vertreterin der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) im G-BA, und Patientenvertreter Dr. med. Stefan Etgeton den Beschluss. „Innovative Spitzenmedizin kann nicht mit dem Rasenmäher reguliert werden – schon gar nicht auf dem Rücken Not leidender Patienten“, kritisierte DKG-Präsident Dr. rer. pol. Rudolf Kösters. Auch die Bundesärztekammer hatte sich für die Erstattung der Leistung in medizinisch indizierten Fällen in hoch spezialisierten Krankenhäusern eingesetzt. Die Vorsitzende des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen, Dr. med. Doris Pfeiffer, begrüßte dagegen die Entscheidung: „Erlaubt man in diesem Bereich die Protonentherapie, ist eine Ausweitung auf weitere Bereiche zu befürchten.“ Der G-BA hatte zuvor schon die Protonentherapie zur Behandlung des Mammakarzinoms und des Ästhesioneuroblastoms von der Erstattungsfähigkeit durch die GKV ausgeschlossen. MM

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