ArchivDeutsches Ärzteblatt3/20073 Fragen an… Dr. rer. pol. Klaus Theo Schröder, Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium

POLITIK

3 Fragen an… Dr. rer. pol. Klaus Theo Schröder, Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium

Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...
LNSLNS
DÄ: Herr Dr. Schröder, hat sich die duale Finanzierung der Krankenhäuser bewährt?
Schröder: Nein. Ich war persönlich immer schon ein Vertreter der monistischen Finanzierung – vor allem, weil mit der baulichen Hülle eines Krankenhauses bis zu 25 Prozent der Betriebskosten beeinflusst werden können. Hinzu kommt, dass die Investitionsförderung der Länder immer mehr zurückgeht. Damit die Krankenhäuser in ihre Zukunft, in ihre Leistungsfähigkeit investieren können, brauchen wir eine Veränderung der Finanzierung. Aber das ist primär Aufgabe der Länder.

DÄ: Stichwort Investitionsstau: Viele öffentliche Krankenhäuser können notwendige Investitionen nicht mit eigenen Mitteln vorfinanzieren. Ihnen droht der Verkauf. Wie beurteilen Sie die zunehmende Privatisierung im Krankenhausbereich?
Schröder: Die Frage, ob ein Krankenhaus effizient arbeitet, hängt nicht von der Trägerstruktur ab. Entscheidend ist, dass man auch ein öffentliches Krankenhaus so arbeiten lässt, wie ein Krankenhaus heute arbeiten muss. Sie haben recht: Krankenhäuser müssen die Möglichkeit haben, in ihre Zukunft zu investieren. Hier haben es Private etwas leichter, sich am Kapitalmarkt die nötigen Mittel zu beschaffen. Deshalb ist die Frage der Investitionsfinanzierung auch eine so wichtige. Für alle Träger muss wieder Wettbewerbsgleichheit hergestellt werden.

DÄ: Derzeit haben die Krankenhäuser gegenüber den Krankenkassen keine Preisgestaltungsfreiheit. Für die Kassen besteht im Gegenzug Kontrahierungszwang. Die Länder planen die Kapazitäten. Wo ist denn da der Wettbewerb?
Schröder: Die klassische Struktur- und Kapazitätsplanung der Länder ist seit Beginn der Ära der DRGs am Ende. Die diesbezügliche Linie aus diesem Haus ist eindeutig: Wir plädieren für Einzelverträge zwischen Kassen und Krankenhäusern, die dann sehr viel mehr auf Leistungsfähigkeit und Qualität eingehen könnten . . .

DÄ: . . . zulasten der Sicherstellung in den kritischen Bereichen wie der Notfallversorgung.
Schröder: Auch dies müsste dann Gegenstand vertraglicher Vereinbarungen sein. Man könnte etwa eine Formel einbauen, die besagt: „Vertrag X gilt immer so lange weiter, bis der neue Vertrag von der Aufsichtsbehörde genehmigt wurde." So könnten Vertragslücken vermieden werden, die wir uns nicht erlauben können – wie Sie zu Recht angemerkt haben.

Fachgebiet

Zum Artikel

Der klinische Schnappschuss

Alle Leserbriefe zum Thema

Stellenangebote