ArchivDeutsches Ärzteblatt3/2007Bürokratie: Qualitätssicherung tut not
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. . . Dass den Entscheidungen der verschiedenen Stellen der Sozialverwaltung massive Mängel anhaften, kann nur bestätigt werden. Bei falschen Entscheidungen im Schwerbehinderten- oder Rentenrecht bei noch Berufstätigen geht es meist um sechsstellige Eurobeträge. In den vergangenen Jahrzehnten sind weit mehr als 10 000 Akten über meinen Schreibtisch gegangen – ich schätze daraus, dass ungefähr die Hälfte aller Schwerbehindertenausweise rechtswidrig ausgestellt ist. Nicht akzeptabel ist, dass die Verantwortung für diese Qualitätsdefizite wie ein Schwarzer Peter weitergegeben wird. Bei Entscheidungen der genannten Tragweite ist eine unabhängige neutrale Begutachtung durch entsprechend qualifizierte Ärzte eine unabdingbare Forderung. Selbstverständlich gehören dazu eine persönliche Anamneseerhebung und körperliche Untersuchung. Dies ist Aufgabe des MDK, der ärztlichen Stellen der Versorgungsämter und ihrer Nachfolgeorganisationen usw. Wenn diese Strukturen ihre Aufgaben, aus welchen Gründen auch immer, nicht korrekt erfüllen können, muss auch dort für Abhilfe gesorgt werden. Die Weitergabe der Verantwortung „par ordre du Mufti“ an andere Einrichtungen, denen dafür jegliche strukturelle Voraussetzung fehlt, ist inakzeptabel. Abgesehen von seltenen Fällen eindeutiger Befundlage (z. B. Histologiebefund bei Tumorerkrankungen) werden von mir als behandelndem Arzt Anfragen mit dem Hinweis auf fehlende Befunde und mögliche Befangenheit zurückgesandt. Es gibt rechtlich eine Verpflichtung zur Aussage, aber nicht zum Erfinden nicht vorhandener Befunde. Fazit: Qualitätssicherung tut not, aber jeder sollte bei sich selbst anfangen.
Dr. R. S. Bauer, Hochbrückenstraße 10,
80331 München

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