ArchivDeutsches Ärzteblatt4/2007Kindesmisshandlungen: Gesetzliche Lücke
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Die zunehmende Anzahl vernachlässigter Kinder, die oft bereits nach der Geburt einen Drogen- und Alkoholentzug benötigen, wirft die Frage auf, ob die Empfängnisverhütung verbessert werden kann. Für Frauen in schwierigen sozialen Verhältnissen ist die private Bezahlung der Pille mit zusätzlicher Praxisgebühr häufig nicht zu leisten. Selbst die fällige Rezeptgebühr für Frauen zwischen dem 18. und 20. Lebensjahr kann problematisch sein. Seit Hartz IV besteht hier eine gesetzliche Lücke. Die zu Zeiten der Sozialhilfe kostenlose Empfängnisverhütung für Frauen in sozialer Notlage ist heute nicht mehr sichergestellt. Neben der kostenlosen Verordnung der Pille muss die Dreimonatsspritze und gegebenenfalls das Angebot zur Sterilisation finanziert werden. Hier ist die Politik gefordert. Eine Vernetzung von niedergelassenen Ärzten, sozialen Diensten, Jugendhilfe und Drogenberatungsstellen wäre wichtig, um Frauen umfassend über Möglichkeiten zur Empfängnisverhütung zu beraten, die durch Sucht, eigene Vernachlässigung, psychische Krankheiten oder geistige Behinderungen nicht in der Lage sind, ausreichend für ihre Kinder zu sorgen . . .
Dr. Ulrike Hohmann, Grenzstraße 10,
27721 Ritterhude

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