ArchivDeutsches Ärzteblatt4/2007Arzneimittel: Rabattverträge online abrufbar

MEDIEN

Arzneimittel: Rabattverträge online abrufbar

EB

Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...
LNSLNS Die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) hat ein Nachschlagewerk zu Rabattverträgen für Arzneimittel im Internet gestartet. Ärzte können vor der Verordnung von Medikamenten unter www.DeutschesArztPortal.de prüfen, mit welchem Pharmahersteller die Krankenkasse des Patienten Rabattverträge abgeschlossen hat. Um höchstmögliche Einsparungen bei den Arzneimittelausgaben zu erzielen, lässt sich so einfacher das preiswerteste Medikament des jeweiligen Wirkstoffs recherchieren.
Die Vereinbarung von Arzneimittelrabattverträgen durch Krankenkassen und Pharmaunternehmen gilt als wichtiger Baustein zur Einsparung von Arzneimittelkosten. Auch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz fördert diese Verträge. Durch die Regelung werden Anreize für die verordnenden Ärzte geschaffen, bei der Verschreibung bevorzugt Arzneimittel zu berücksichtigen, deren Wirtschaftlichkeit sich mittels Preisvereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen verbessert. Inzwischen sind 15 Krankenkassen in dem Portal präsent; weitere sollen integriert werden, um den Service für Ärzte und Apotheker auszubauen. Auf der Internetplattform sind sämtliche Details zu den Arzneimitteln der Verträge hinterlegt. Das Nachschlagewerk ist außerdem mit den Daten der Rabattpartner gespeist und wird kontinuierlich aktualisiert. EB

Fachgebiet

Zum Artikel

Der klinische Schnappschuss

Alle Leserbriefe zum Thema

Stellenangebote