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Arzneimittel: Rabattverträge online abrufbar


Die Vereinbarung von Arzneimittelrabattverträgen durch Krankenkassen und Pharmaunternehmen gilt als wichtiger Baustein zur Einsparung von Arzneimittelkosten. Auch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz fördert diese Verträge. Durch die Regelung werden Anreize für die verordnenden Ärzte geschaffen, bei der Verschreibung bevorzugt Arzneimittel zu berücksichtigen, deren Wirtschaftlichkeit sich mittels Preisvereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen verbessert. Inzwischen sind 15 Krankenkassen in dem Portal präsent; weitere sollen integriert werden, um den Service für Ärzte und Apotheker auszubauen. Auf der Internetplattform sind sämtliche Details zu den Arzneimitteln der Verträge hinterlegt. Das Nachschlagewerk ist außerdem mit den Daten der Rabattpartner gespeist und wird kontinuierlich aktualisiert. EB