

Zur Erinnerung: Vor der Bundestagswahl wurde die große Reform angekündigt, weil die allgemeine Einsicht bestand, dass eine Neuordnung der Finanzgrundlagen für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) unumgänglich geworden sei. Herausgekommen ist ein unausgegorenes, misslungenes Gesetz, das kein Problem löst, aber zahlreiche neue schafft. In dieser Bewertung stimmen – von denjenigen abgesehen, die sich qua Regierungs- oder Fraktionsamt zum Euphemismus verpflichtet fühlen – alle überein: Heilberufe, Krankenkassenmanager und Wissenschaftler.
Nicht einmal kleine Schritte in die richtige Richtung lassen sich ausmachen. Die Politiker der großen Parteien haben in zentralen Fragen in entgegengesetzte Richtungen gezogen. Von einem gemeinsamen schlüssigen Konzept für das Gesundheitswesen sind sie weit entfernt. Das drängende Problem, eine nachhaltige Finanzierung sicherzustellen, bleibt ungelöst. Gegen eine Pflicht zur Versicherung, wie sie die SPD nun als Erfolg feiert, wird niemand etwas einwenden. Sie erfordert aber keine Einheitsversicherung, auf die Deutschland nun zusteuert: Die private Krankenversicherung (PKV) werde teilweise „GKVisiert“, beklagt nicht nur Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe, der Präsident der Bundesärztekammer. Der neue PKV-Basistarif mit Kontrahierungszwang für den Versicherer, Quersubventionierung aus den Beitragseinnahmen der Vollversicherungstarife und Behandlungspflicht für den Arzt ist verfassungsrechtlich fragwürdig, sodass Karlsruhe das letzte Wort sprechen muss. Als unmittelbare Folge werden Ärzte und Krankenhäuser empfindliche Honorarverluste bei Privatpatienten zu spüren bekommen. Ist dem Gesetzgeber nicht bewusst, dass sich Elemente aus einem Umlagesystem wie der GKV und einer kapitalgedeckten Versicherung mit risikoäquivalenten Beiträgen nicht wie in einem Baukasten kombinieren lassen? Dass die PKV die Reformoperation nicht überleben könnte, wird jene SPD-Politiker nicht schrecken, die das Ziel einer Einheitsversicherung fest im Blick haben. Als weitere Etappensiege dürfen sie feiern: die Schaffung eines einheitlichen Spitzenverbandes Bund für die Krankenkassen, die Einführung des Gesundheitsfonds und den einheitlichen GKV-Beitragssatz, den die Bundesregierung per Rechtsverordnung festlegen soll. Die Grundrichtung geht zu Zentralisierung, zu mehr staatlichem Einfluss zulasten der Selbstverwaltung – und diese Richtung ist falsch. Schon deshalb muss die Diskussion weitergehen. Da wichtige Elemente wie PKV-Basistarif, Gesundheitsfonds und Umstellung der Beitragserhebung erst 2009 kommen sollen, hat der Gesetzgeber noch mehr als ein Jahr Zeit, um Korrekturen vorzunehmen.
In letzter Minute geändert wurden, auch unter dem Eindruck der massiven ärztlichen Proteste, die Bestimmungen zur Reform der ambulanten Vergütung. Zwar wurde die Budgetierung nicht beseitigt, aber der Budgetdeckel hat doch einige Löcher bekommen. Auf die Festlegung, die Einführung der neuen Gebührenordnung in Euro und Cent müsse kostenneutral erfolgen, hat der Gesetzgeber verzichtet, wie Dr. med. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, hervorhebt. Damit kann das ärztliche Honorar erstmals seit Beginn der 90er-Jahre stärker steigen als die Grundlohnsumme. Noch sind dies nur hoffnungsvolle Ansätze, noch ist die Unterfinanzierung des Gesundheitswesens damit nicht beseitigt. Zur Verabschiedung der Gesundheitsreform gilt vorerst der von Bertolt Brecht entlehnte Satz von Marcel Reich-Ranicki: „Und so sehen wir betroffen/Den Vorhang zu und alle Fragen offen.“
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