

Die Bundesärztekammer (BÄK) hat sich in die Debatte um die gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen eingeschaltet. „Der Gesetzgeber sollte sich darauf beschränken, eventuell notwendige verfahrensrechtliche Fragen klarzustellen, jedoch auf eine weitergehende Regelung verzichten“, sagte BÄK-Präsident Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe der „Berliner Zeitung“. Es sei illusorisch zu glauben, dass Verfügungen alle denkbaren Fälle erfassen könnten. Vielmehr müsse sich jeder Patient zu jeder Zeit sicher sein, dass Ärzte konsequent für sein Leben einträten. Zuvor hatten die Koalitionsspitzen bei einer gemeinsamen Klausurtagung von Union und SPD angekündigt, klare gesetzliche Regelungen zu schaffen. Dazu sollen fraktionsübergreifende Gruppenanträge den Abgeordneten ermöglichen, unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit zu entscheiden, ob sie eher das Selbstbestimmungsrecht des Patienten oder eher den Schutz des Lebens in den Vordergrund stellen wollen. Für März oder April ist eine erste Debatte darüber im Bundestag geplant. SR