AKTUELL
Weiterbildung: Wiedereinführung des Internisten ohne Schwerpunkt


Der Beschluss
von Rostock
im Jahr 2002
wurde in den
Landesärztekammern
nicht
einheitlich umgesetzt.
Foto: Bernhard Eifrig
Foto: Bernhard Eifrig
EU-rechtliche Vorgaben machen der Bundesärztekammer zufolge eine Änderung der von den Deutschen Ärztetagen in Rostock und in Köln 2002 und 2003 verabschiedeten Weiterbildungsnovelle notwendig. Damals hatten die Delegierten beschlossen, den Allgemein-Internisten in der Basisweiterbildung und den spezialisierenden Schwerpunktweiterbildungen des Gebietes Innere Medizin und Allgemeinmedizin aufgehen zu lassen. Die Internisten erhielten somit neben ihrer Grundkompetenz in der Inneren Medizin immer auch eine fachärztliche Schwerpunkt-Kompetenz. Die Beschlüsse von Köln und Rostock wurden jedoch von den einzelnen Landesärztekammern unterschiedlich umgesetzt. Fünf Kammern behielten die isolierte Facharzt-Weiterbildung in Innerer Medizin bei. Kann Deutschland aber keine einheitliche Form für die Notifikation der Facharztbezeichnung „Innere Medizin“ auf EU-Ebene vorlegen, droht ein Vertragsverletzungsverfahren. HK
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