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Anstelle einer gesetzlichen Regelung unterstützt der Nationale
Ethikrat die bestehende freiwillige Selbstverpflichtung.
Foto: Photothek
Das Moratorium sollte jedoch auf prädiktive genetische Informationen ausgedehnt werden, die der Antragsteller auf „andere Weise als durch molekular oder zytogenetische Untersuchung erworben hat, etwa aus biochemischen Untersuchungen oder Familienanamnese“, heißt es in der Stellungnahme des Ethikrates. Auch sollte eine allgemeine Befragung der behandelnden Ärztinnen und Ärzte ohne konkrete Hinweise auf ein Krankheitsrisiko unzulässig sein. Eine Entbindung von der Schweigepflicht müsse sich auf einen konkreten Sachverhalt beziehen, zu dem der Versicherer im Rahmen der Risikoprüfung Auskunft verlangen darf.
Union und SPD haben bereits in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass es gesetzliche Regelungen für Gentests am Menschen geben soll. Bislang liegt jedoch nur ein Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen vor, in dem klare Vorgaben auch für private Versicherungsunternehmen beim Umgang mit genetischen Informationen enthalten sind. Das Bundesgesundheitsministerium kündigte an, das Thema nach Verabschiedung der Gesundheitsreform anzugehen. SR
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