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Homöopathie: Neuer Vertrag regelt Bezahlung


Krankenkassen:
Vertragsabschluss
über die direkte Abrechnung
homöopathischer
Leistungen.
Foto: Photothek
Die ärztlichen Leistungen werden außerhalb des Gesamtbudgets vergütet. Die homöopathische Erst-anamnese, die bis zu zwei Stunden dauern kann (Mindestdauer 30 Minuten), wird mit 90 Euro vergütet, die Folgeanamnesen mit 45 Euro. Für die homöopathische Fallanalyse oder Repertorisation erhalten die Ärzte 25 Euro.
Voraussetzung für eine Teilnahme an dem Vertrag ist eine Zusatzweiterbildung in der Homöopathie oder das Homöopathie-Diplom des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte. Außerdem müssen die Vertragsärzte sich regelmäßig über Homöopathie fortbilden oder an Qualitätszirkeln teilnehmen. sun
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