

Künftig wird es auch für Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in der stationären Versorgung eine Fortbildungspflicht geben. Das sieht das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz vor. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hatte gemeinsam mit den Länderkammern darauf hingewiesen, dass unterschiedliche Vorgaben im ambulanten und stationären Bereich nicht sinnvoll seien. Gerade in der stationären Versorgung wird eine Fortbildungspflicht von den Beteiligten als Fortbildungsrecht verstanden. Der Gemeinsame Bundesausschuss wird die Regelungen dazu festlegen. Die BPtK erhält ein Anhörungsrecht. PB