

Das Angebot des Innovationsservice hat offenbar genau die Zielgruppen erfasst, für die es vorgesehen ist: Ärzte, Hersteller und Patientenorganisationen. Innerhalb eines Jahres wurden mehr als 35 Innovationen aus dem therapeutischen und diagnostischen Bereich vorgestellt. 17 dieser Innovationen kamen grundsätzlich für eine Beratung im zuständigen Beschlussgremium, dem Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA), infrage, ihr wissenschaftlicher Status wurde anhand der Unterlagen detailliert aufbereitet.
Sechs Innovationen bereits im fortgeschrittenen Prüfstadium
Im Ergebnis zeigte sich bei elf dieser Innovationen in der gemeinsamen Beurteilung der KBV und der Entwickler der Neuerungen, dass sie zwar vielversprechend sind, jedoch noch am Anfang ihrer wissenschaftlichen Evaluierung stehen. Sechs Innovationen sind im Nachweis ihres klinischen Nutzens deutlich weiter fortgeschritten, für eine Antragstellung im G-BA sind jedoch ergänzende klinische Daten wünschenswert.
Alle Nutzer äußern sich sehr positiv über den einfachen und direkten Zugang zum KBV-Innovationsservice. Kontaktaufnahme und Bearbeitung gehen schnell und unkompliziert vonstatten und werden von den Nutzern als unbürokratisch gelobt. Im Mittelpunkt der gemeinsamen Besprechungen mit den Entwicklern der Innovationen stehen somit die Bewertung der wissenschaftlichen Daten und die anwendungsorientierte Fachdiskussion.
Ziel des KBV-Innovationsservice ist es, die Entscheidung, ob ein Beratungsantrag für eine Innovation an den Gemeinsamen Bundesausschuss formuliert wird oder nicht, für die Vertragspartner nachvollziehbar und transparent darzustellen. Folgende Fragen müssen deshalb für jede Innovation im Laufe des Bewertungsprozesses beantwortet werden:
- Wie klar ist die Erkrankung, bei der die Innovation eingesetzt werden soll, definiert?
- Gibt es praktikable Kriterien zur konkreten Indikationsstellung für den Einsatz der Innovation bei der Erkrankung?
- Wie viele Patienten sind in etwa betroffen?
- Welche „wissenschaftlichen Kerndaten“ (Evidenz) zum Nachweis des Nutzens zur Bewertung des aktuellen wissenschaftlichen Status gibt es? Welche Daten zu möglichen Risiken stehen zur Verfügung?
- Sind die in den Studien verwendeten Endpunkte/Outcomeparameter patientenrelevant?
- Wie viele Patienten sind in den „wissenschaftlichen Kerndaten“ zur Innovation dokumentiert?
- Welche diagnostischen oder therapeutischen Alternativen gibt es im GKV-System?
- Gibt es Daten zur Wirtschaftlichkeit/Gesundheitsökonomie?
Erste Erfahrungen zeigen, dass die Beantwortung dieser Fragen die Transparenz für alle Beteiligten im Entscheidungsprozess fördert und Vergleiche zwischen verschiedenen Innovationen bezüglich ihres wissenschaftlichen Status quo ermöglicht. Auch lassen sich dadurch aktuelle Beratungsergebnisse des G-BA in den Bewertungsprozess einbeziehen.
Die Hürden für die Einführung von Innovationen in die ambulante Versorgung sind hoch. Da der G-BA im Rahmen von Beratungsverfahren nach § 135 Abs. 1 Sozialgesetzbuch V nur drei Entscheidungsmöglichkeiten hat (Einführung oder Nicht-Einführung in den ambulanten Leistungskatalog beziehungsweise Aussetzen des Beschlusses für drei Jahre), gilt es gut abzuwägen, ob und wann ein Beratungsantrag gestellt werden sollte. Hier wird der KBV-Innovationsservice für seine Vertragspartner beratend tätig.
Auf der einen Seite sollte ein Beratungsverfahren nicht zu früh initiiert werden, wenn zu erwarten ist, dass in naher Zukunft weitere wissenschaftliche Daten zur Verfügung stehen werden. Fehlen derartige Daten, könnte auch eine aussichtsreiche Innovation vom G-BA abgelehnt und in ihrer Erprobung erschwert werden. Auf der anderen Seite ist zu beachten, dass wichtige Innovationen nicht zu lange auf eine Einführung in das Gesundheitssystem warten sollten, insbesondere wenn wissenschaftlich fundierte Bewertungen aus anderen Ländern bereits vorliegen.
Wissensvorsprung zugunsten der Ärzte und Patienten
Der Innovationsservice stellt im Ergebnis eine „Win-win-Situation“ für alle Beteiligten dar. So erhalten Ärzte, Hersteller und Patientenorganisationen eine fundierte wissenschaftliche Standortbestimmung für ihre Innovation und deren mögliche Anwendung im Versorgungsalltag. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung wiederum versteht das Innovationsmanagement als Dienstleistung und etabliert sich als Ansprechpartner, der in Sachen Innovationsbeurteilung Kompetenz und einen nicht zu unterschätzenden Wissensvorsprung zum Vorteil für die Vertragsärzte und der von ihnen versorgten Patienten aufbaut.
Die Vorteile eines aktiven Umgangs mit Innovationen ist inzwischen offenbar auch den Kostenträgern bewusst geworden. So haben die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung im November 2006 angekündigt, künftig ebenfalls ein Innovationsmanagement einrichten zu wollen.
Dr. med. Paul Rheinberger
Dr. med. Roman Schiffner
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Der Weg zur GKV-Leistung
Der Innovationsservice der Kassenärztlichen Bundesvereinigung richtet sich an Ärzte, wissenschaftliche Fachgesellschaften, ärztliche Berufsverbände, Patientenorganisatonen sowie an Entwickler oder Hersteller von Innovationen.
Im Fokus stehen dabei nach Angaben der KBV sowohl präventive als auch diagnostische und therapeutische ärztliche Leistungen, nicht jedoch Arznei- und Hilfsmittel.
Als Innovationen gelten nur ärztliche Leistungen oder Behandlungsmethoden, die bisher nicht Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung sind. Diese Neuerungen sollten das Stadium der experimentellen Entwicklung bereits verlassen haben und sich unter Alltagsbedingungen in der klinischen Versorgung bewährt haben. Der KBV-Service bietet Interessenten eine orientierende Innovationsprüfung an, um das zeitaufwendige Verfahren bis hin zur Beschlussfassung des letztlich zuständigen Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu beschleunigen. Gegebenenfalls übernimmt die KBV die Antragsstellung im G-BA.
Weitere Informationen zum Innovationsservice können im Internet abgerufen werden unter www.kbv.de/innovationsservice. Ansprechpartner sind Dr. med. Paul Rheinberger oder Dr. med. Roman Schiffner, Tel: 023-4005-1106.
E-Mail: Innovatonsservice@kbv.de.
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