

Da der zeitliche Ablauf der Umsetzung des Vertragsarztänderungsgesetzes offen ist, wird die Befristung des Teils I der Vertragsänderungen vom 29. Juni 2005 (Praxisgebühr: pragmatische Regelungen zur Durchführung des Vollstreckungsverfahrens hinsichtlich nicht geleisteter Zuzahlung) um zunächst ein halbes Jahr bis zum 30. Juni 2007 verlängert. Dies gilt auch für die Fristsetzung hinsichtlich der Regelungen zur Kennzeichnungspflicht und der Protokollnotiz zur Umsetzung des Beschlusses des Bundesschiedsamtes vom 8. 12. 2003. Die einzelnen vertraglichen Regelungen treten mit Wirkung zum 1. Januar 2007 in Kraft.
Das Ratifizierungsverfahren ist eingeleitet. Die Bekanntgabe erfolgt somit unter dem Vorbehalt der endgültigen Unterzeichnung durch alle Vertragspartner.
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