BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung in Anlage I „Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden“ vom 19. September 2006


I. In der Anlage I „Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden“ wird in der Nummer 8 das Wort „subfoveolärer“ durch das Wort „subfovealer“ ersetzt.
II. Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Siegburg, den 19. September 2006
Gemeinsamer Bundesausschuss
Der Vorsitzende
Hess
Erläuterung der KBV:
In die Anlage I der Richtlinie „Methoden vertragsärztliche Versorgung“ wurden mit Beschlüssen vom 16. Oktober 2000 und vom 21. Februar 2006 unter den Nummern 8 und 11 verschiedene Indikationen für die Methode Photodynamische Therapie bei choriodaler Neovaskularisation aufgenommen. Für den im ersten Beschluss verwendeten Begriff „subfoveolär“ zur Angabe der Lokalisation der zu behandelnden Läsion hat sich inzwischen international der Begriff „subfoveal“ etabliert. Um eine Verunsicherung durch die Verwendung unterschiedlicher Begrifflichkeiten zu vermeiden, wurde eine redaktionelle Angleichung der Begriffe vorgenommen.
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