BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Berlin, – einerseits – und der Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., Siegburg, sowie der AEV – Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg, – andererseits – vereinbaren, den Arzt-/Ersatzkassenvertrag (Bundesmantelvertrag-Ärzte/Ersatzkassen) – Stand: 1. Oktober 2006 – wie folgt zu ändern:


Die Fristsetzung für die Regelungen zu den §§ 22 Abs. 3 und 34 Abs. 12 in Nr. 3 der Vereinbarung vom 22. Februar 2005 wird bis zum 30. Juni 2007 verlängert.
2. Protokollnotiz zu den §§ 22 Abs. 3 und 34 Abs. 12
In der Protokollnotiz zu den §§ 22 Abs. 3 und 34 Abs. 12 werden die Worte „bis zum 31. Dezember 2006“ ersetzt durch die Worte „bis zum 30. Juni 2007“.
3. Diese Änderungen treten am 1. Januar 2007 in Kraft.
Berlin/Siegburg, den 13. Dezember 2006
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