AKTUELL
Arzneimittel: AOK schließt bundesweit Rabattverträge
;


Foto: BilderBox
„Bundesweit rechnen wir jährlich mit Einsparungen im zweistelligen Millionenbereich“, sagte der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Hans Jürgen Ahrens. Der Branchenverband „Pro Generika“ bezeichnete die Kontrakte der AOK als „Knebelverträge“. Wenn Vertragswettbewerb funktionieren soll, dürfe es keine Nachfragekartelle geben, hieß es in einer ersten Reaktion des Verbandes. Auch das Bundeskartellamt nannte die Vereinbarungen „wettbewerbsrechtlich bedenklich.“ Gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt warnte das Amt: „Kurzfristig werden die Verträge Kosten einsparen, mittelfristig führen sie aber zu einer Marktbereinigung.“ Langfristig werde diese Wettbewerbsverengung die Preise nach oben treiben.
Allerdings sieht die Behörde noch keine Handhabe, gegen die Verträge vorzugehen: § 69 SGB V lege fest, dass das sogenannte Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen hier nicht gelte. „Auch europäisches Recht ist in diesem Fall nicht anwendbar, weil Krankenkassen nicht als Unternehmen gelten“, so das Amt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung weist darauf hin, dass die Krankenkassen Ärzte und Patienten informieren müssten, für welche Medikamente bei welchen Indikationen Rabatte bestünden. Sollten weitere Krankenkassen Rabattverträge abschließen, werde es für den Arzt schwierig, die Übersicht zu behalten. hil, SR
Pollok, Werner
Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.