

Auf „schwerste Bedenken“ stößt die Empfehlung des Nationalen Ethikrates „Selbstbestimmung und Fürsorge am Lebensende“ (dazu Heft 30/2006) beim Arbeitskreis der Chefärztinnen und Chefärzte von Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie an Allgemeinkrankenhäusern in Deutschland. Allzu leicht werde sich aus dem Votum des Nationalen Ethikrates ableiten lassen, dass die Beihilfe zum Suizid Ausdruck menschlicher Autonomie am Lebensende sei. Außerdem finde, so der Arbeitskreis, „die unkritische Verabsolutierung der Autonomie, des Rechts auf Selbstbestimmung spätestens bei psychisch kranken Menschen ihre Grenze“. Es entspräche der klinisch-therapeutischen Erfahrung, dass Menschen, die an Depressionen, an Schizophrenien oder anderen gravierenden psychischen Erkrankungen litten, in ihrer freien Willenstätigkeit und ihrer Urteilsfähigkeit eingeschränkt seien. Der Arbeitskreis fordert deshalb den Nationalen Ethikrat dazu auf, die Stellungnahme zu ändern und „jedwede Grenzkorrektur zuungunsten von menschlichem Leben zu vermeiden“. Kli
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