

Rosemann et al. behandeln ein in der alltäglichen Facharztpraxis wichtiges Thema, was leider bislang kaum analysiert worden zu sein scheint: Mit dem Überweisungsschein kommt der Patient in die nächste Versorgungsebene und zeigt sich damit als von einem Kollegen überwiesen, somit nicht als Selbstvorsteller aus. Der Überweisungsschein hat eine zweite Funktion, die durch das Gesundheitsmodernisierungs-Gesetz wichtiger geworden ist: Er ist die Quittung für die gezahlte Praxisgebühr gegenüber dem Weiterbehandler. Folge ist, dass in den ersten Quartalstagen Patienten sich bei ihren Hausärzten Berge von Überweisungsscheinen holen für all die Ärzte, die sie im neuen Quartal aufzusuchen gedenken. Diese Scheine werden nach unseren Erfahrungen größtenteils von den Helferinnen am Empfang ausgestellt und sind mit Pauschalunterschriften der Praxisinhaber versehen, entsprechend schwach sind die darauf formulierten Anforderungen, Fragestellungen, Mitteilungen oder der Schein wird gar nicht ausgefüllt, sodass der Überweisungsschein vom innerärztlichen Kommunikationsmedium zur reinen Quittung degeneriert und seine Funktion als Steuerungsinstrument verloren hat. Diese würde die verantwortungsbewusste Indikationsstellung durch den Hausarzt voraussetzen. Damit kann auch die so oft zitierte und politisch gewollte hausärztliche Lotsenfunktion somit nicht mehr (konnte sie es überhaupt jemals?) wahrgenommen werden. In unserer fachinternistischen Praxis legen wir seit dem Bestehen der Leistungsbudgetierung Wert auf eine vorliegende Überweisung, um nicht indizierten Selbstüberweisungen entgegenzuwirken und damit die begrenzten Ressourcen effizienter nutzen zu können. Schön wäre nur, wenn diese enorme wirtschaftliche Verantwortung auch hausärztlicherseits verstanden wird und das unkontrollierte Produzieren von Überweisungsscheinen zu Quartalsbeginn ein Ende hätte.
Dr. med. Jens Papke
Rosa-Luxemburg-Straße 6, 01844 Neustadt