

Die Partner der Bundesmantelverträge haben die nachfolgende Änderung der Anlage 9.1 BMV-Ä/EKV beschlossen. Die Änderung betrifft die Überweisungsfähigkeit der Verordnung von medizinischer Rehabilitation im Anhang 9.1.3 BMV-Ä/EKV (Leistungen zur Erfüllung genehmigungspflichtiger Versorgungsaufträge nach § 9 Abs. 5 Abschnitt 3 Anlage 9.1 Bundesmantelvertrag). Ab dem 1. April 2007 kann die Verordnung von medizinischer Rehabilitation nach der GNR 01611 EBM auch im Rahmen einer Überweisung durchgeführt werden.
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