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Wartezeiten in Arztpraxen: Kleiner Beigeschmack


Sabine Rieser
Leiterin der Berliner Redaktion
Leiterin der Berliner Redaktion
Dass die Antworten negativer ausfielen als die in einer Umfrage, welche die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) im Sommer 2006 in Auftrag gegeben hatte, begründet das WIdO mit methodischen Unterschieden: Bei der KBV-Befragung seien Facharzttermine eher außen vor geblieben. Zudem seien die Versicherten nicht allein nach Wartezeiten bei akuten Beschwerden gefragt worden. Was nicht erwähnt wird: In der KBV-Umfrage kamen rund 15 Prozent privat Krankenversicherte und 85 Prozent GKV-Mitglieder zu Wort, während das Institut der AOK zu einem Drittel Privat- und zu zwei Dritteln GKV-Versicherte befragte.
Das Fazit der WIdO-Veröffentlichung fiel eindeutig aus: „Die Aufrechterhaltung eines segmentierten Krankenversicherungsmarktes mit getrennten Systemen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung steht auch auf der Versorgerseite in erkennbarem Widerspruch zu den Grundprinzipien eines solidarischen Gesundheitssystems, indem PKV-Versicherte einen bevorzugten Zugang zu (Vertrags-)Ärzten erhalten.“
Womit wir beim eigentlichen Thema wären. Diejenigen, die eine bevorzugte Behandlung von Privatpatienten schon bei der Terminvergabe kritisieren, argumentieren auch, dies sei unverschämt, weil die GKV 90 Prozent der Bevölkerung versichere und den Löwenanteil der Kosten im Gesundheitswesen trage. Die Befürworter einer bevorzugten Behandlung von Privatpatienten sehen das anders, wie regelmäßig aus Leserbriefen hervorgeht. Darin wird argumentiert, dass „ein Aufrechterhalten einer qualitativ ausreichenden kassenärztlichen Versorgung nur durch Quersubventionierung durch ausreichende Privateinnahmen möglich“ ist. Die Folge: „Zum Wohle der GKV-Patienten erhalten die Privatpatienten schneller einen Termin.“
Wie häufig solche Bevorzugungen tatsächlich vorkommen und wie schwer sie objektiv wiegen, ist nach wie vor offen. Einzelne Krankenkassen wie die Barmer oder die AOK Rheinland/Hamburg bieten ihren Versicherten zwar an nachzuhaken, wenn diese sich benachteiligt fühlen. Doch ein Massenphänomen ist Unzufriedenheit über die Terminvergabe nach ihrer Darstellung nicht. Und doch bleibt ein Beigeschmack. Die meisten Bürger sind Zwangsmitglieder in der GKV. Sie können sich nicht privat versichern. Etliche haben sich zudem in jungen Jahren auf einen dauerhaften, umfassenden Versicherungsschutz der Kasse verlassen und sind nun im Alter finanziell nicht in der Lage, Zusatzversicherungen abzuschließen und in größerem Umfang zuzuzahlen. Dass mehr und mehr Ärztinnen und Ärzte solche Patienten schon bei der Terminvergabe benachteiligen könnten, muss einem bei allem Verständnis für enge Honorarspielräume und die unternehmerische Verantwortung eines Praxisinhabers nicht behagen.
Fuchs, Udo
Kühn, Albrecht
Antons, Monika
Spiegel, Wolfgang
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