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Stalking-Opfer werden künftig strafrechtlich besser geschützt. Der Bundesrat stimmte einem Gesetz (§ 238 StGB) zu, mit dem Stalking als neuer Straftatbestand im Strafgesetzbuch eingeführt wird. Demnach drohen einem Täter, der jemandem nachstellt, bis zu drei Jahren Haft. In besonders schweren Fällen – wenn die Gesundheit oder das Leben des Opfers in Gefahr gerät – beträgt das Strafmaß bis zu zehn Jahre. Bei Wiederholungsgefahr kann zudem Untersuchungshaft angeordnet werden.
Durch die Aufnahme des Tatbestands „beharrlicher Nachstellungen“ ins Strafgesetzbuch sollen die Stalking-Opfer besser geschützt werden. Derzeit können nur Einzelakte wie Körperverletzung und Hausfriedensbruch verfolgt werden. Mithilfe des neuen Gesetzes sollen die Behörden früher eingreifen können. Der neue Straftatbestand erleichtert zudem die Verfolgung der Täter, weil die Beweislast nicht mehr beim Opfer liegt. PB
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