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Gesprächspsychotherapie: Ministerium beanstandet Ablehnung


Foto: Klaus Rose
Das Ministerium kritisiert vor allem, dass der Bundespsychotherapeutenkammer der Bericht zur Nutzenbewertung der GT nicht zur Verfügung gestellt wurde. Nur „in Kenntnis dieser Informationen hätte die Kammer die Chance gehabt, die vom G-BA daraus abgeleitete Argumentation fachlich zu entkräften“, heißt in der Begründung der Beanstandung vom 15. Februar. Die Vorlage des Nutzenberichts sei auch deshalb notwendig gewesen, weil die Auswertungen des G-BA „zumindest teilweise“ im Widerspruch zu den Bewertungen des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie stehen. Das Ministerium fordert den G-BA nun auf, der Bundespsychotherapeutenkammer den Nutzenbericht zur Verfügung zu stellen und deren Stellungnahme in eine neue Beschlussfassung einzubeziehen.
Der Vorsitzende der Gesellschaft für wissenschaftliche Gesprächspsychotherapie, Karl-Otto Hentze, erwartet „nicht viel“ von der Beanstandung. Nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens zu urteilen, „gehen wir nicht davon aus, dass der G-BA sein Urteil revidiert“. PB
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