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Hausärzte: Konkurrenz im Vertragsgeschäft


Nach dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz können KVen mit den Kassen Hausarztverträge abschließen, sofern „Gemeinschaften dieser Leistungserbringer sie hierzu ermächtigt haben“. Kürzlich teilte die KV Schleswig-Holstein mit, dass ihre Abgeordnetenversammlung dazu den Vorstand „mit einem starken Verhandlungsmandat“ ausgerüstet habe. Kötzle bezweifelt, dass ein solches Vorgehen den gesetzlichen Vorgaben entspricht. „Wir werden darauf achten, dass die KVen sich an die Regeln halten“, betonte er. Rie
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