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Parallelorganisationen: Vorbereitungen für den Systemausstieg


Werner Baumgärtner erklärt den Systemausstieg.
Foto: Bernhard Eifrig
Die Ärzteorganisationen planen, Interessierte deutschlandweit bis Mitte 2007 über Chancen und Risiken eines Ausstiegs aus dem kollektivvertraglichen System zu informieren. Anschließend soll die sogenannte Korbphase beginnen. Hierbei geben Ärzte einer Region eine Absichtserklärung ab, ihre Kassenzulassung unter bestimmten Voraussetzungen zurückgeben zu wollen. Diese Erklärungen sammelt ein Notar in einem „Korb“. Übersteige die kritische Menge der Aussteigewilligen 70 Prozent, könne der Systemausstieg erfolgreich umgesetzt werden, sagte Baumgärtner.
Systemaussteiger bräuchten sich nicht um ausbleibendes Honorar zu sorgen. Schließlich, erklärte der MEDI-Vorsitzende, bestehe gemäß § 95 b Abs. 3 SGB V ein Rechtsanspruch gegenüber der Krankenkasse. Der Vergütungsanspruch ist auf das 1,0-Fache der GOÄ beschränkt. Auch das Verbot einer erneuten Zulassung innerhalb der ersten sechs Jahre nach Rückgabe der Vertragsarztzulassung bedeutet nach Ansicht von Baumgärtner keinen Verzicht (§ 95 Abs. 2 SGB V). Die Frage sei vielmehr: „Halten wir das jetzige System noch weitere sechs Jahre aus?“ Der Vizepräsident der Freien Ärzteschaft, Hans-Peter Meuser, bezeichnete die Rechtsform der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) als überholt. „Die KVen sollten eine Abschaffung als Chance begreifen und, ohne ihren öffentlich-rechtlichen Status zu wahren, Interessenvertretungen der Ärzte werden“, so Meuser. MM
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