DÄ plus


Foto: dpa
Das Gesetz soll neben dem Rauchverbot in 450 Bundeseinrichtungen und in öffentlichen Verkehrsmitteln auch den Jugendschutz stärken, indem das Mindestalter zum Kauf und Konsum von Tabakwaren auf 18 Jahre angehoben werden soll.
Zuvor hatten sich Bund und Länder auf ein umfangreiches Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen, Gaststätten und Diskotheken geeinigt.
Mit ausschlaggebend für die Initiative war eine Studie des Verbraucherzentralen Bundesverbandes über freiwillige Nichtraucherbereiche. Die Studie besagt, das gerade einmal ein Drittel aller Gaststätten einen Nichtraucherbereich hat. Zuvor vereinbart worden war jedoch, dass bis März 2007 rund 60 Prozent der Gaststätten 40 Prozent der Räume für Nichtraucher reservieren sollten. „Der Weg der Freiwilligkeit in der Gastronomie ist gescheitert“, sagte dazu die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing (SPD). JB
Deutsches Ärzteblatt plus
zum Thema
Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.