AKTUELL
Private Krankenversicherung: Broschüre zum Stand der Psychotherapie


Gestellt wurden vor allem Fragen wie: Erkennt das Unternehmen in seinen AVB Psychologische Psychotherapeuten neben ärztlichen Psychotherapeuten als gleichberechtigte Behandler an? Gibt es Tarife, die die Erstattung von Psychotherapie einschränken? Wie sieht das Antrags- und Genehmigungsverfahren aus? Die Ergebnisse sind in der Broschüre „Psychotherapie in der Privaten Krankenversicherung“ aufgelistet. Diese kann gegen eine Schutzgebühr von zehn Euro angefordert bei der DPTV, Telefon: 0 30/35 00 90, Fax: 0 30/23 50 09 44, E-Mail: bgst@deutschepsychothera peutenvereinigung.de. PB
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