ArchivDeutsches Ärzteblatt PP3/2007Verhaltenstherapie: Titel ohne Mittel
Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...
LNSLNS Im Rahmen der obigen Bekanntmachung wird noch einmal seitens der Herausgeber an die Wichtigkeit des Antrags auf Psychotherapie als bedeutsamen Bestandteil einer externen Qualitätssicherung in der psychotherapeutischen Praxis, aber auch als Instrument der Selbstreflexion innerhalb des therapeutischen Prozesses erinnert. Art und Umfang dieser mehrseitigen Dokumentation erfordern vom Psychotherapeuten häufig eine mehrstündige Arbeit, deren Grundlage in der Anamnese und den probatorischen Sitzungen erarbeitet wird. Unter Berücksichtigung dieser Zusammenhänge ist es aber für mich als niedergelassener Psychotherapeut unverständlich, wieso gerade diese wichtigen Leistungen des Facharztkapitels mit einem betriebswirtschaftlich nicht mehr zu leistenden Punktwert honoriert werden. So habe ich beispielsweise im ersten Quartal 2006 für die biografische Anamnese bei einem Ersatzkassenpatienten 6,94 Euro, für eine probatorische Sitzung 7,92 Euro und für den Bericht an den Gutachter zur Feststellung der Leistungspflicht 7,53 Euro erhalten. Selbst bei laufenden, von der Krankenkasse genehmigten Psychotherapien sind beispielsweise Verlängerungs- oder Umwandlungsanträge für Kassenpatienten zu diesem Punktwert zu erstellen, die keinesfalls den benötigten Arbeitsaufwand mehr honorieren . . . Hierdurch hat sich der Facharzt für Psychosomatik und Psychotherapie zu einem Titel ohne Mittel entwickelt.
Martin Boncek, Kaiserstraße 15, 58840 Plettenberg

Fachgebiet

Zum Artikel

Der klinische Schnappschuss

Alle Leserbriefe zum Thema

Stellenangebote