BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Bekanntmachungen: Bundesmantelvertrag-Ärzte


Bundesmantelvertrag-Ärzte
– Stand: 1. Oktober 2006 –
wie folgt zu ändern:
1. § 57 wird wie folgt geändert:
1.1. Folgender Absatz 2 wird eingefügt:
„(2) Sofern die ärztlichen Aufzeichnungen in elektronischer Form durchgeführt werden, hat der Vertragsarzt dafür Sorge zu tragen, dass die Archivierung der Daten in einer Art und Weise durchgeführt wird, die auch anderen EDV-Systemen eine Weiterverarbeitung ermöglicht. Die Archivierung der Daten hat ab dem 1. 1. 2008 mit einer Software zu erfolgen, die von der KBV auf der Basis der standardisierten Schnittstelle PVSCom zertifiziert wurde. Gegenstand der Zertifizierung sind Datenexport und Datenimport. Jede für diese Schnittstelle zertifizierte Software erhält eine Prüfnummer.“
1.2 Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3.
2. Diese Änderungen treten am 1. Juli 2007 in Kraft.
Berlin/Bonn/Essen/Bergisch Gladbach/Kassel/Hamburg/Bochum, den 13. Dezember 2006
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