ArchivDeutsches Ärzteblatt11/2007Integrierte Versorgung: Vertrauensbildende Maßnahmen

SEITE EINS

Integrierte Versorgung: Vertrauensbildende Maßnahmen

Rabbata, Samir

Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...
LNSLNS Sprechen und Hören ist Befruchten und Empfangen, hat Novalis gesagt. Auf das Gesundheitswesen bezogen, könnte daraus resultieren, dass Patienten über die Sektorengrenzen hinweg kontinuierlicher behandelt werden. „Integrierte Versorgung“ nennt man dies in der gesundheitspolitischen Fachsprache. Doch obwohl der Gesetzgeber entsprechende Verträge seit Jahren finanziell fördert, bereiten die Schnittstellen zwischen den Versorgungsbereichen noch immer Probleme. Eine Ursache hierfür sei, dass Leistungserbringer untereinander zu wenig sprechen, meint der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. med. Andreas Köhler. Es sei schon verwunderlich, wie selten niedergelassene Ärzte und ihre Kollegen an den Kliniken miteinander redeten. Dabei habe jeder Arzt in seinem Berufsleben eine Zeit lang am Krankenhaus gearbeitet.
Um die Kommunikation zwischen den Sektoren zu verbessern, hat die KBV im Dezember 2005 ein „Memorandum of Understanding“ – eine Art Rahmenvereinbarung – mit den privaten Sana-Kliniken geschlossen. Das erklärte Ziel der beiden Vertragspartner war, die Patientenbehandlung an klassischen Schnittstellen zwischen Praxen und Krankenhäusern zu verbessern. Nach gut einem Jahr wird deutlich: Im Gegensatz zu vielen Verträgen, die am Fördertropf für die integrierte Versorgung hängen, scheint sich die Kooperation auch ohne zusätzliche Finanzmittel der Kassen zu lohnen. „Die gewonnenen Erfahrungen zeigen, dass Kooperation zu einer besseren Patientenversorgung führt, da nicht jeder für sich handelt“, zieht Sana-Geschäftsführer Dr. Michael Philippi eine erste Zwischenbilanz des Projekts. „Die wichtigste Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist, dass man sich gegenseitig kennt und die Probleme des anderen einschätzen kann“, sagt KBV-Chef Köhler.
Konkret verändert hat sich durch diese vertrauensbildenden Maßnahmen unter anderem die Zusammenarbeit bei der Arzneimittelverordnung. So sieht die Vereinbarung vor, dass Pharmakotherapieberater der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) an den Sitzungen der Arzneimittelkommission der Krankenhäuser teilnehmen können. Dabei konnten sich die Partner darüber verständigen, dass in den Entlassbriefen der Kliniken statt des Medikamentennamens nur noch der Wirkstoff stehen soll. Dies sieht der Gesetzgeber zwar ohnehin vor. Klinikärzte halten sich jedoch nur selten daran.
An den Sana-Standorten Remscheid und Stuttgart wird zudem an einem elektronischen Entlassbrief gearbeitet. Diesen soll der behandelnde Arzt erhalten, wenn der Patient die Klinik verlässt. „Dadurch wird sich die Versorgungsqualität erheblich verbessern“, glaubt Dr. med. Achim Hoffmann-Goldmayer, Vorstandsvorsitzender der KV Baden-Württemberg. Arbeitserleichterungen für Ärzte bieten zudem gemeinsame Notfallpraxen, die in Schleswig-Holstein an fast allen Sana-Standorten eingerichtet wurden. So können niedergelassene und Klinikärzte ihre Dienstzeiten besser aufeinander abstimmen. Auch in Niedersachsen arbeiten KV und Sana an solchen Gemeinschaftseinrichtungen.
Ganz unabhängig von diesen konkreten Ergebnissen dürfte der größte Nutzen der Kooperation darin liegen, dass endlich mehr miteinander statt übereinander geredet wird. Dennoch ist derzeit nicht absehbar, ob das Projekt der KBV flächendeckend Schule macht. Man führe zwar auch mit anderen Krankenhausbetreibern entsprechende Gespräche, berichtet Köhler. Das „freie Denken“ sei allerdings bei vielen Klinikketten noch nicht sehr ausgeprägt.

Samir Rabbata
Redakteur für Gesundheits- und Sozialpolitik in Berlin

Fachgebiet

Zum Artikel

Der klinische Schnappschuss

Alle Leserbriefe zum Thema

Stellenangebote