AKTUELL
Massregelvollzug: Auf Kernaufgaben beschränken


Beschränkung
auf die Kernaufgaben:
Maßregelvollzug
ist keine
Verwahranstalt für
schwierige Kriminelle.
Foto: dpa
Fasse man das Beste aus beiden Gesetzesvorlagen zusammen, könne man sinnvolle Regeln schaffen, sagte Rolf Hannich, Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof. Es gelte einen fairen Ausgleich zu finden zwischen den Sicherheitsinteressen der Gesellschaft und der Freiheit des Einzelnen. Spektakuläre Fälle ausgebrochener Häftlinge aus dem MRV dürften nicht überbewertet werden. Solle der Maßregelvollzug bei vertretbaren Kosten saniert werden, müsse sich die forensische Psychiatrie auf ihre Kernaufgaben beschränken, betonte Prof. Rüdiger Müller Isberner vom Zentrum für Soziale Psychiatrie, Haina. Eine zu großzügige Auslegung des MRV als Sicherungsinstrument mache ihn zu einer Verwahranstalt für schwierige Kriminelle. Darunter hätten tatsächlich psychisch Kranke zu leiden. Hierzu sei in den Gesetzentwürfen nichts zu finden. Prof. Dr. med. Norbert Nedopil, Forensische Psychiatrie der Universität München, kritisierte die Gesetzentwürfe als kaum durchschaubar. Besser als neue Gesetze zu erlassen sei es, die Dienstleistung des MRV zu verbessern. Hierfür müsste mehr Geld zur Verfügung gestellt werden. PB
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