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Durch den Abschluss der AOK-Rabattverträge für 43 Wirkstoffe hat sich die Zahl rabattierter Arzneimittel um 546 Darreichungsformen erhöht. Die bereits bestehende Vielfalt von Rabattverträgen wird jedoch noch weiter zunehmen, sodass ein umfassender Überblick für den Arzt immer schwieriger wird. Unter der Adresse www.deutschesarztportal.de kann sich der Arzt aktuell über die Therapiemöglichkeiten mit rabattierten Arzneimitteln informieren, um mehr Verordnungssicherheit zu gewinnen und sein finanzielles Risiko zu verringern. Nahezu sämtliche Krankenkassen nutzen inzwischen die Plattform, um die Rabattverträge nach § 130 a SGB V transparent zu machen. Als zentrale Informationsstelle für die Rabattvereinbarungen bietet die kassenübergreifende Online-Datenbank einen nahezu vollständigen Überblick über rabattierte Arzneimittel. Die Daten werden permanent dem neuesten Informationsstand angeglichen. Zusätzlich werden quartalsweise bis zu 100 000 CD-ROMs an Ärzte verschickt. Gut informiert zu sein, ist für die Ärzte wichtig, denn ab dem 1. April werden sie für die verordneten rabattierten Arzneimittel von der Wirtschaftlichkeitsprüfung befreit. Außerdem ist der Apotheker ab diesem Zeitpunkt dazu verpflichtet, bei einer Aut-idem-Substitution immer ein rabattiertes Medikament abzugeben, sobald für diesen Wirkstoff eine Rabattvereinbarung vorliegt. EB