ArchivDeutsches Ärzteblatt13/2007Rauchverbot: Länder für begrenzte Ausnahmen

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Rauchverbot: Länder für begrenzte Ausnahmen

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Nichtraucherschutz mit Ausnahmen: Die Regierungschefs Wulff und Wowereit erläutern das Ergebnis der Ministerpräsidentenkonferenz. Foto: dpa
Nichtraucherschutz mit Ausnahmen: Die Regierungschefs Wulff und Wowereit erläutern das Ergebnis der Ministerpräsidentenkonferenz. Foto: dpa
Das Rauchen in Gaststätten soll künftig deutlich eingeschränkt werden. Allerdings sollen die Bundesländer Ausnahmen beschließen können, teilten Niedersachsens Regierungschef Christian Wulff (CDU) und Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) nach einer Ministerpräsidentenkonferenz am 22. März in Berlin mit. Verboten werden soll das Rauchen künftig in Behörden, Bildungs-, Kultur- und Gesundheitseinrichtungen, in Verkehrsmitteln und in Diskotheken.
Grundsätzlich soll das Rauchen in Gaststätten nur noch in abgetrennten Räumen erlaubt sein. Die Regierungschefs bestätigten damit einen Beschluss ihrer Gesundheitsminister. Eine Protokollnotiz erlaubt den Ländern aber die Prüfung, für einzelne gastronomische Bereiche Ausnahmen zu erlassen. Wulff ging davon aus, dass die Gesetzgebungsverfahren in den Ländern bis zum Herbst abgeschlossen sind. Er rechnet totz der möglichen Ausnahmen damit, dass 90 Prozent aller gastronomischen Betriebe künftig Nichtraucherlokale sein werden.
Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe, kritisierte das Ergebnis des Ministertreffens: „Die Länder haben versagt. Es ist einfach nur ignorant, trotz der Gesundheitsgefahren des Passivrauchens nach immer neuen Ausnahmeregelungen zu fahnden, um uneinsichtige Raucher und Gastwirte zufriedenzustellen. Wenn es um den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz geht, darf es keine Scheinlösungen geben.“ Hoppe forderte Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) auf, sich für den Gesundheitsschutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Gastronomie einzusetzen und sich dafür starkzumachen, dass die Ausnahmeregelungen für Gaststätten in der Arbeitsstättenverordnung gestrichen würden. ddp

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