POLITIK
Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen: Trinken, bis der Arzt kommt


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Fast jeder kennt es vom Frühstücksbrunch im Café des Vertrauens: hat man sich erstmal für das „all you can eat“-Buffet entschieden, gilt es so viel zu essen, wie es nur geht. Schließlich muss es sich lohnen, auch wenn der Bauch schmerzt. Ähnlichen Antrieb dürften Jugendliche auf sogenannten Flatrate-Partys verspüren. Dort allerdings geht es nicht um Schokocroissants und Bauchweh. Bei diesen günstigen „Flatrates“ – zu deutsch: Pauschaltarifen – können Jugendliche so viel Alkohol trinken, wie sie wollen. Mit teilweise weitreichenden Folgen – erst Ende Februar hat sich ein 16-jähriger Gymnasiast in Berlin mit rund 50 Gläsern Tequila ins Koma getrunken.
Für ein Verbot der Flatrate-Partys habe die Bundesregierung keine rechtlichen Möglichkeiten, sagt die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Marion Caspers-Merk (SPD). Die erste Aufgabe sei deshalb, das bestehende Jugendschutzgesetz durchzusetzen. Ob dieses durch ein generelles Alkoholverbot für Jugendliche unter 18 Jahren verschärft werden sollte, wird derzeit über alle Parteigrenzen hinweg diskutiert.
Trinken zum Pauschaltarif:
Vor allem
für Jugendliche
sind die günstigen
Preise für sogenannte
Flatrate-Partys
verlockend.
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Darum will die Drogenbeauftragte der Unionsbundestagsfraktion, Maria Eichhorn (CDU), nun den Verkauf von Alkohol an Jugendliche unter 18 Jahren verbieten lassen. Ähnlich sieht das auch die Vorsitzende des Bundestags-Gesundheitsausschusses, Martina Bunge (Linkspartei.PDS). „Ich halte eine Regelung, die den Verkauf und Ausschank von Alkohol an Jugendliche unter 18 Jahren generell verbietet, für sinnvoller als halbweiche Gesetze, wie wir sie jetzt haben“, so Bunge. Ein Verbot würde verhindern, dass die Altersgrenzen für Bier, Wein, Mixgetränke und Hochprozentiges zu lasch umgesetzt würden. Zugleich ließen sich die gestaffelten Altersgrenzen deutlich schwerer von den Behörden kontrollieren. Doch die Bundesregierung reagiert ablehnend. Von einer „Olympiade der Verbote“ halte er nichts, sagt Verbraucherminister Horst Seehofer (CSU). Auch die Drogenbeauftragte der Regierung, Sabine Bätzing (SPD), hält die jetzigen Regelungen für ausreichend.
Weniger Geld für Prävention
Kritiker werfen der Regierung vor, die Alkoholproblematik bei Jugendlichen zu unterschätzen. Tatsächlich wurden die vom Gesundheitsministerium zur Verfügung gestellten Mittel für die Alkoholprävention bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung von 1,6 Millionen im Jahr 2006 auf 900 000 Euro im laufenden Jahr gesenkt – wegen der drastisch gesunkenen Steuereinnahmen bei den Alkopops. Die von
der Steuererhöhung 2004 erhofften Mehreinnahmen auf die hochprozentigen Mixgetränke sollten der Prävention zur Verfügung gestellt werden. Doch der Absatz ging drastischer zurück als erwartet. Damit, so scheint es, war das Problem des Alkoholmissbrauchs für die Bundesregierung aus der Welt.
Kein Verständnis dafür haben diejenigen, die vor Ort täglich Präventionsarbeit leisten. Auch die Mitarbeiter des bundesweiten Modellprojektes „HALT – Hart am Limit“ nicht. Dort wird Kindern und Jugendlichen nach einer Einweisung in das Krankenhaus infolge einer Alkoholvergiftung Hilfe angeboten. Gleichzeitig bemüht sich das Projekt um die Förderung eines verantwortungsvollen Umgangs mit Alkohol und die Einhaltung des Jugendschutzes bei öffentlichen Veranstaltungen und im Handel. Gelobt wird „HALT“ nicht nur von der für die Evaluation zuständigen Prognos AG. „Die Projekte sind sehr gut, weil sie den Bedürfnissen vor Ort angepasst sind und die Jugendlichen nach Exzessen direkt in den Kliniken ansprechen“, sagt Prognos-Mitarbeiterin Catherine Comte. Ginge es nach ihr, sollten die HALT-Projekte weiter finanziert werden.
Doch der Bund wird nur noch bis Juni Modellprojekte finanzieren – auch wenn Drogenbeauftragte Bätzing sie als „wichtigen Ansatz“ lobt. Die Zahl der Klinikeinweisungen, bescheinigt man im Bundesgesundheitsministerium, sei in den HALT-Gebieten nachweislich zurückgegangen. Da Prävention Sache der Länder ist, müssen die elf Projekte nun darauf hoffen, dass die Länder und Kommunen oder andere Träger die Finanzierung übernehmen.
Vom Verbot zur Begleitung
Wie es mit ihrem Projekt weitergeht, weiß auch die Berliner HALT-Mitarbeiterin und Sozialpädagogin Susanne Günther nicht. Die Diskussion über ein Abgabeverbot an Jugendliche unter 18 Jahren indes hält sie für scheinheilig. „Ein Verbot ist eher ein symbolischer Akt“, sagt sie. Schon jetzt gibt es ein Alkoholverbot für Jugendliche unter 16 Jahren – „trinken tun die trotzdem“. Wichtiger sei deswegen, dass die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes strenger überwacht werde.
Vor allem müssten die Jugendlichen lernen, mit dem Alkohol verantwortungsbewusst umzugehen. „Wir müssen weg von Verboten, hin zur Begleitung“, ist sie überzeugt. Dabei gelte es, Eltern, Lehrer und Jugendclubs mit einzubeziehen. Deswegen müssten die Präventionsprojekte vor Ort gefördert werden.
Denn je später ein Jugendlicher mit dem Trinken anfängt, desto größer ist die Chance, dass er damit auch wieder aufhört – und nicht später zu einem der jährlich 40 000 Toten infolge des Alkoholkonsums gezählt werden muss.
Timo Blöß
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