Das neue Vertragsarztrecht eröffnet viele Möglichkeiten: Niedergelassene Ärzte können jetzt fachgleiche oder -fremde Kollegen in unbegrenzter Zahl anstellen, weitere Filialpraxen gründen, eine Teilzulassung beantragen. Viele Regularien müssen in der Praxis jedoch noch bestimmt beziehungsweise auf den konkreten Einzelfall angewandt werden. Das Medizinrechts-Beratungsnetz (www.medizinrechts-beratungs netz.de) bietet deshalb Ärzten ein kostenfreies Orientierungsgespräch bei einem Fachanwalt. Unter der gebührenfreien Rufnummer 08 00/0 73 24 83 (Montag bis Freitag 9 bis 17 Uhr) fertigen die Mitarbeiter Beratungsscheine aus, die auch wohnortnahe Adressen von Vertrauensanwälten mit Spezialisierung im Arzt- und Berufsrecht enthalten. Das Beratungsnetz ist eine Einrichtung des Medizinrechtsanwälte e.V., Lübeck, initiiert von der Stiftung Gesundheit. EB